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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB § 1 Geltungsbereich Sämtlichen Lieferungen und Leistungen liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Weichen Ihre Geschäftsbedingungen von unseren Bedingungen ab, so gelten Ihre nur dann, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
Unsere Angebote sind freibleibend. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Bestellers, so gelten die Abweichungen durch den Besteller als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach dem Ausstellungsdatum unserer Auftragsbestätigung ein widersprechender Bescheid bei uns eingegangen ist.
Alle mit dem Auftrag verbundenen Informationen, Namen, Adressen und sonstige Daten werden vertraulich behandelt. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf keine der Vertragsparteien Informationen über das bestehende Auftragsverhältnis an unbefugte Dritte weitergeben. Das Honorar richtet sich nach dem in der Bestätigung des Kundenauftrags von uns genannten Preis. Unser Bemühen liegt in einer fairen Preisgestaltung. Die Preise richten sich nach der Größenordnung des Auftrages. Das Honorar für Teil- und Abschlusslieferungen ist im Voraus fällig. Ein Abbruch eines bereits erteilten Auftrages bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien (WRS Consulting und Kunde). Stimmen beide Parteien dem Abbruch zu, ist die bereits geleistete Arbeit vom Kunden zu bezahlen. Der Abbruch muss von beiden Parteien durch eine schriftlich formulierte Willenserklärung mitgeteilt werden. Bei einem einseitigen Abbruch des Auftrags durch den Kunden ist die gesamte Auftragssumme zu zahlen. Das Honorar für Teil- und Abschlusslieferungen ist im Voraus fällig. Ein Abbruch eines bereits erteilten Auftrages bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien (WRS Consulting und Kunde). Stimmen beide Parteien dem Abbruch zu, ist die bereits geleistete Arbeit vom Kunden zu bezahlen. Der Abbruch muss von beiden Parteien durch eine schriftlich formulierte Willenserklärung mitgeteilt werden. Bei einem einseitigen Abbruch des Auftrags durch den Kunden ist die gesamte Auftragssumme zu zahlen. Der Kunde erkennt ausdrücklich und grundsätzlich an, dass es sich bei allen von WRS-Consulting erbrachten Leistungen um ein Auftragsverhältnis nach BGB (Auftrag im Rahmen eines Rates bzw. Empfehlung) handelt. Insofern ist eine Erfolgsgarantie ausgeschlossen. Die Firma WRS - Consulting sichert Ihnen aber zu, dass es die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sollten Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Gültigkeit dieser AGBs im übrigen nicht berührt werden. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet zusammen zu wirken, um die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Inhalt dieser AGBs möglichst nahe kommen. Gerichtsstand ist Hopfgarten |